Trugschluss der Akzidenz

Der Trugschluss der Akzidenz (lateinisch a dicto simpliciter ad dictum secundum quid ‚vom allgemeinen zum besonderen‘) bezeichnet einen informellen Fehlschluss von einer allgemeinen Aussage auf eine besondere, wobei bewusst ignoriert wird, dass der entsprechende Sachverhalt der besonderen Aussage wegen irgendeines akzidentiellen (d. h. zufälligen, unwesentlichen) Nebenumstandes als Ausnahme nicht unter die allgemeine Aussage fallen muss.


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